Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Meerbusch. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus in Meerbusch (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 18. September 2026 um 11:00 am Amtsgericht Neuss. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 462.502 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 800 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 231.251 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objekte laut Gutachten:elf Grundstücke/Grundstücksanteile, Normaleigentum; das Grundstück lfd. Nr. 8 (Flurstück 355) ist bebaut mit einem Einfamilienhaus, einseitig angebaut (Reihenendhaus), zweigeschossig, voll unterkellert, flach geneigtes Dach, integrierte Garage. Des Weiteren umfasst die wirtschaftliche Bewertungseinheit ein rückwärtig gelegenes Freizeitgartengrundstück (lfd. Nr.
Objekte laut Gutachten:elf Grundstücke/Grundstücksanteile, Normaleigentum; das Grundstück lfd. Nr. 8 (Flurstück 355) ist bebaut mit einem Einfamilienhaus, einseitig angebaut (Reihenendhaus), zweigeschossig, voll unterkellert, flach geneigtes Dach, integrierte Garage. Des Weiteren umfasst die wirtschaftliche Bewertungseinheit ein rückwärtig gelegenes Freizeitgartengrundstück (lfd. Nr. 13 des BV, Flurstück 372) sowie Miteigentumsanteile an 9 Flurstücken, welche sämtlich als Verkehrs- und Wegeflächen dienen / zu beurteilen sind.Das auf dem Grundstück lfd. Nr. 8, Flurstück 355 aufstehende v. g. Einfamilienhaus ist aufgeteilt wie folgt: Wohnfläche: Erdgeschoss: Wohnen, Essen, Küche, HWR, Terrasse. Wohnfläche im Erdgeschoss: ca. 62,25 m². Obergeschoss: 3 Schlafzimmer, Wannenduschbad, Flur. Wohnfläche im Obergeschoss: ca. 56,00 m². Untergeschoss: Eingangsbereich / Garderobe, WC. Wohnfläche im Untergeschoss: ca. 8,00 m². Wohnfläche gesamt: ca. 126,25 m². Nutzfläche: Kellernutzfläche im Untergeschoss ( 2 Kellerräume, Flur): ca. 29,00 m². Garage im Untergeschoss: ca. 17,25 m². Nutzfläche gesamt: 46,25 m²; siehe auch Massenaufstellung (Anlage 6). Baujahr: ca. 1979 (gem. Folgerungen aus der Bauakte der Stadt Meerbusch).Lage: Niederlöricker Str.49, bzw. Niederlöricker Str.51, bzw. Niederlöricker Str. , Meerbusch (Büderich)Ansprechpartner: Fr. Gedack, Tel.: 02159-91639325, zu: 501000058997 u.a.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neuss. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Details, Umfang & die vollständige Bewertung im Objekt-Dossier.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (462.502 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerInkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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