Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
siehe Beschreibung in Ebensfeld (Bayern). Versteigerungstermin: 8. Dezember 2026 um 08:00 am Amtsgericht Coburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 56.601 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 28.301 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gewerbegebäude: massives, eingeschossiges, nicht unterkellertes Gewerbegebäude (Typ Lagerhalle), Gewerbe-Nutzfläche ca. 271,80 m²; Gebäudeerrichtung um 1964 das Gebäude ist in die Jahre gekommen, der Pflegezustand als mäßig bis unzureichend zu beschreiben, das Gebäude weist erheblichen Instandhaltungsrückstau auf, Renovierungsbedarf, keine eigenen …
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gewerbegebäude: massives, eingeschossiges, nicht unterkellertes Gewerbegebäude (Typ Lagerhalle), Gewerbe-Nutzfläche ca. 271,80 m²; Gebäudeerrichtung um 1964 das Gebäude ist in die Jahre gekommen, der Pflegezustand als mäßig bis unzureichend zu beschreiben, das Gebäude weist erheblichen Instandhaltungsrückstau auf, Renovierungsbedarf, keine eigenen Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen; Verkehrswert: 32.000,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohngebäude: freistehendes, massives, eingeschossiges, nicht unterkellertes Wohngebäude (Typ: Betriebswohngebäude) mit Pult - bzw. Satteldach; Gebäudebaujahr unbekannt, vermutlich 1960/70er Jahre Zustand: als überaltet und abgewohnt einzustufen, entspricht in keiner Weise den zeitgemäßen Anforderungen, kostenintensive Sanierungsarbeiten respektive umfassende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen desolate, rückbaubedürftige Bausubstanz, erheblicher Instandhaltungsrückstau - Rückbau erforderlich keine eigenen Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen keine direkte Lage an öffentlicher Verkehrsfläche (Hinterliegergrundstück); Verkehrswert: 1,00 € Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gewerbegebäude: massives, eingeschossiges, nicht unterkellertes Gewerbegebäude (Typ Lagerhalle), Gewerbe-Nutzfläche ca. 168,68 m²; Gebäudeerrichtung ca. um 1964 Zustand: Substanz des Gebäudes in die Jahre gekommen, Pflegezustand als mäßig bis unzureichend, Gebäude weist erheblichen Instandhaltungsrückstau auf Garagengebäude I: grenzseitig stehendes, eingeschossiges, nicht unterkellertes, in Massivbauweise errichtetes Garagengebäude mit nutzbarer Dachgeschossetage; 1 Kfz-Stellplatz zzgl. DG-Nutzfläche; Gebäudeerrichtung ca. um 1964 Bausubstanz als solide, der Pflegezustand als durchschnittlich bis mäßig zu beschreiben Garagengebäude II: grenzseitig stehendes, eingeschossiges, tlw. unterkellertes, in Massivbauweise errichtetes Garagengebäude (1 Stellpl.) mit Flachdach und östlich bestehende Anbauten (Lagerschuppen, Carport 1 Stellpl.); Gebäudeerrichtung ca. um 1966, Anbauten nachträglich errichtet Bausubstanz ist als solide, der Pflegezustand als durchschnittlich zu beschreiben, in Teilbereich besteht ein Instandhaltungsrückstau; Verkehrswert: 24.600,00 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Coburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (56.601 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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