Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
siehe Beschreibung in Coburg (Bayern). Versteigerungstermin: 24. November 2026 um 08:00 am Amtsgericht Coburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 122.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 61.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 2-Zimmer-Wohnung mit Terrasse, gelegen im Untergeschoss (Souterrain) des massiven, unterkellerten Mehrfamilienhauses Ketschendorfer Str. 70 c (Haus C); Wfl. ca. 51,75 m² zzgl. 1 Kfz-Stellplatz und 1 Kellerabteil, Gebäudebaujahr um 1985 tlw. Renovierungsbedarf und Instandhaltungsrückstau;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Coburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (122.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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