Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Ottenhof (Bayern). Versteigerungstermin: 24. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Bayreuth. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 26.150 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 13.075 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Die zu bewertende Fläche ist eine reine Forstfläche und befindet sich im Außenbereich. Die Gegend ist vom Veldensteiner Forst geprägt und durch die damit verbundenen wirtschaftlichen Zusammenhänge im Bereich der intensiven Forstnutzung und -vermarktung gekennzeichnet. Das Gebiet liegt im Naturpark Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst.
Die zu bewertende Fläche ist eine reine Forstfläche und befindet sich im Außenbereich. Die Gegend ist vom Veldensteiner Forst geprägt und durch die damit verbundenen wirtschaftlichen Zusammenhänge im Bereich der intensiven Forstnutzung und -vermarktung gekennzeichnet. Das Gebiet liegt im Naturpark Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst. Die zu bewertende Fläche zusätzlich im gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet.;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bayreuth. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (26.150 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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