Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bonn. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Garage, Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Bonn (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 26. Oktober 2026 um 11:00 am Amtsgericht Bonn. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 1.090.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 670 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 545.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Laut Gutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um ein mit einem denkmalgeschützten Wohnhaus bebautem Grundstück im Godesberger Villenviertel.Das Gebäude ist voll unterkellert und zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss errichtet. Das Versteigerungsobjekt ist einseitig und zusätzlich mit einer Garage bebaut, die Wohnfläche insgesamt beträgt rund 262 m².Original-Gutachten und Fotos in 23 K 9/23
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bonn. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1.090.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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