Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Bonn (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 3. August 2026 um 09:00 am Amtsgericht Bonn. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 283.500 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 141.750 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Das Bewertungsobjekt ist Bestandteil einer Wohneigentumsanlage, bestehend aus einem im Jahr 1997 errichteten Mehrfamilienhaus, einem straßenseitig in ca. 1936 errichteten Einfamilienhaus sowie einem hofseitig ursprünglich als Wirtschaftsgebäude errichteten und in ca. 1950 neu auf-bzw. umgebauten Einfamilienwohnhaus.
Das Bewertungsobjekt ist Bestandteil einer Wohneigentumsanlage, bestehend aus einem im Jahr 1997 errichteten Mehrfamilienhaus, einem straßenseitig in ca. 1936 errichteten Einfamilienhaus sowie einem hofseitig ursprünglich als Wirtschaftsgebäude errichteten und in ca. 1950 neu auf-bzw. umgebauten Einfamilienwohnhaus. Die Eigentumsanlage umfasst insgesamt 8 Wohnungs- und 6 Teileigentume an Pkw-Stellplätzen im Garagengeschoss des Mehrfamilienhauses. Bei dem zu bewertenden Sondereigentum handelt es sich um das hofseitig gelegene Einfamilienhaus, das beidseitig angebaut ist (Mittelhaus). Ein Stellplatz ist nicht vorhanden. Es besteht ein dem Alter entsprechender Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf, der für eine nachhaltige Nutzung und zur Erfüllung heutiger energetischer Anforderungen zu beseitigen ist.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bonn. Wortlaut unverändert übernommen.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (283.500 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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