Zwangsversteigerungen Amtsgericht Office des poursuites de la Broye
1 aktueller Zwangsversteigerungstermin · Bundesland Freiburg
- Aktuelle Termine
- 1 aktuelle Termine
- Neu diese Woche
- 1 neu diese Woche
- Aktualisierung
- täglich aktualisiert
Das Amtsgericht Office des poursuites de la Broye (Freiburg) schreibt aktuell 1 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Der nächste Versteigerungstermin findet am 9. Dezember 2026 in Estavayer-le-Lac statt.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Office des poursuites de la Broye?
Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Office des poursuites de la Broye?
Aktuell 1 Versteigerungstermin am Amtsgericht Office des poursuites de la Broye. Termin am 9. Dezember 2026.
- Häufigste Objektarten
- Immobilie
- Nächster Termin
- 9. Dezember 2026
Welche Orte gehören zum Amtsgericht Office des poursuites de la Broye?
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Office des poursuites de la Broye, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
- Estavayer-le-Lac1
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Office des poursuites de la Broye
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Office des poursuites de la Broye?
Mit Stand 9. Oktober 2026 sind 1 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Office des poursuites de la Broye gelistet, verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Office des poursuites de la Broye zuständig?
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Estavayer-le-Lac. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Estavayer-le-Lac (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Office des poursuites de la Broye?
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Office des poursuites de la Broye findet am 9. Dezember 2026 in Estavayer-le-Lac statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
Die Termine des Amtsgerichts Office des poursuites de la Broye spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 9. Oktober 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Office des poursuites de la Broye.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
Wer nach „Zwangsversteigerung Office des poursuites de la Broye“, „Amtsgericht Office des poursuites de la Broye Zwangsversteigerungen“, „Versteigerungstermine Amtsgericht Office des poursuites de la Broye“, „Versteigerungen Amtsgericht Office des poursuites de la Broye“, „ZVG Office des poursuites de la Broye“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.
Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Freiburg). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Office des poursuites de la Broye stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal