Zwangsversteigerungen Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt
1 aktueller Zwangsversteigerungstermin · Bundesland Zürich
- Aktuelle Termine
- 1 aktuelle Termine
- Aktualisierung
- täglich aktualisiert
Das Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt (Zürich) schreibt aktuell 1 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Der nächste Versteigerungstermin findet am 29. November 2026 in Rümlang statt.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt?
Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt?
Aktuell 1 Versteigerungstermin am Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt. Termin am 29. November 2026.
- Häufigste Objektarten
- Immobilie
- Nächster Termin
- 29. November 2026
Welche Orte gehören zum Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt?
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
- Rümlang1
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt?
Mit Stand 9. Oktober 2026 sind 1 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt gelistet, verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt zuständig?
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Rümlang. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Rümlang (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt?
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt findet am 29. November 2026 in Rümlang statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
Die Termine des Amtsgerichts Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 9. Oktober 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
Für das Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt sind auch die Schreibweisen Betreibungsamt Rümlang Oberglatt, Betreibungsamt Ruemlang-Oberglatt, Betreibungsamt Ruemlang Oberglatt gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt“, „Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt Zwangsversteigerungen“, „Versteigerungstermine Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt“, „Versteigerungen Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt“, „ZVG Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.
Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Zürich). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Betreibungsamt Rümlang-Oberglatt stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal