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Zwangsversteigerungen Amtsgericht Betreibungsamt Muri

1 aktueller Zwangsversteigerungstermin · Bundesland Aargau

Aktuelle Termine
1 aktuelle Termine
Aktualisierung
täglich aktualisiert

Das Amtsgericht Betreibungsamt Muri (Aargau) schreibt aktuell 1 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Der nächste Versteigerungstermin findet am 18. November 2026 in Muri AG statt.

Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Betreibungsamt Muri?

Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Betreibungsamt Muri?

Aktuell 1 Versteigerungstermin am Amtsgericht Betreibungsamt Muri. Termin am 18. November 2026.

Häufigste Objektarten
Immobilie
1 × Immobilie
Nächster Termin
18. November 2026
In 41 Tagen

Welche Orte gehören zum Amtsgericht Betreibungsamt Muri?

Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Betreibungsamt Muri, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.

Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Betreibungsamt Muri

Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Betreibungsamt Muri?

Mit Stand 9. Oktober 2026 sind 1 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Betreibungsamt Muri gelistet, verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Betreibungsamt Muri zuständig?

Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Muri AG. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Muri AG (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.

Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Betreibungsamt Muri?

Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Betreibungsamt Muri findet am 18. November 2026 in Muri AG statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.

Quellen & Stand

Die Termine des Amtsgerichts Betreibungsamt Muri spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 9. Oktober 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Betreibungsamt Muri.

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Einordnung

Begriffe und Schreibweisen

Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.

Wer nach „Zwangsversteigerung Betreibungsamt Muri“, „Amtsgericht Betreibungsamt Muri Zwangsversteigerungen“, „Versteigerungstermine Amtsgericht Betreibungsamt Muri“, „Versteigerungen Amtsgericht Betreibungsamt Muri“, „ZVG Betreibungsamt Muri“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.

Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Aargau). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Betreibungsamt Muri stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut