Bild(er) aus dem amtlichen Exposé bzw. Gutachten. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Versteigerungsort: Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, OG Saal B 101
Art
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Grundbuch
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Würzburg von Höchberg
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
Höchberg
234
Gebäude- und Freifläche
Wagnergäßchen 5
0,0349
9024
Übersicht als PDF
Versteigerungskalender Bayern
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 28 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Doppelhaushälfte und Nebengebäude in Höchberg (Bayern). Versteigerungstermin: 18. August 2026 um 09:00 am Amtsgericht Würzburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 55.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 27.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Wagnergäßchen, 97204 Höchberg
Objektbeschreibung laut Gutachten
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück weitgehend rechteckig; Grundstücksbreite ca. 17 m; mittlere Grundstückstiefe ca. 17 m; Gefälle von Nord-West nach Süd-Ost; bebaut mit einer Doppelhaushälfte (KG, EG, OG) und einem Nebengebäude; Baujahr vor 1945; Bauzustand erheblich unterdurchschnittlich; kein gültiger Bebauungsplan; leerstehend und nicht bewohnbar; keine Anbindung an eine …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück weitgehend rechteckig; Grundstücksbreite ca. 17 m; mittlere Grundstückstiefe ca. 17 m; Gefälle von Nord-West nach Süd-Ost; bebaut mit einer Doppelhaushälfte (KG, EG, OG) und einem Nebengebäude; Baujahr vor 1945; Bauzustand erheblich unterdurchschnittlich; kein gültiger Bebauungsplan; leerstehend und nicht bewohnbar; keine Anbindung an eine öffentliche Straße; Grundstück stark bewachsen; Innenausbau und die technische Gebäudeausstattung vollständig verbraucht;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Würzburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (55.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (3.5 %)
1.925 €
Grundbuchkosten (ca.)
275 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
275 €
Gesamt-Nebenkosten
2.475 € · ≈ 4.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Würzburg
Aktenzeichen
0001 K 0077/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:01
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.