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Bayern

Bauplatz und andere in Kitzingen

Aktenzeichen 0002 K 0073/ 2023
Erfasst am · Daten abgeglichen am · Redaktion Bundesversteigerungsportal
Bauplatz und andere in 97318 Kitzingen — Zwangsversteigerung am Amtsgericht Würzburg
2 von 9 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — vollständig in den Unterlagen (nach kostenloser Registrierung). Ohne Gewähr.

Bauplatz und andere in Kitzingen

Lage
Bei der Armin-Knab-Straße
97318 Kitzingen
Amtsgericht
Würzburg
Versteigerungsort: Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001
Objektart
Bauplatz und andere
Baujahr (ca.)
1965
Aktenzeichen
0002 K 0073/ 2023
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Grundbuch
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Kitzingen von Kitzingen lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 1 Kitzingen 5798/2 Bauplatz Bei der Armin-Knab-Straße 0,1288 14369 2 Kitzingen 5798/4 Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,1183 14369 3 Kitzingen 5798/5 Weg An der Armin-Knab-Straße 0,0149 14369 4 Kitzingen 5798/10 Nebengebäude, Hofraum An der Armin-Knab-Straße 0,0030 14369 5 Kitzingen 5796 Landwirtschaftsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,2398 14369 6 Kitzingen 5798/24 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,1012 14369 7 Kitzingen 5798/12 Verkehrsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,0034 18926 8 Sickershausen 1232 Landwirtschaftsfläche Weidig 0,1204 14369

Was zeichnet das Objekt aus?

Zwangsversteigerung: Bauplatz und andere in Kitzingen, 97318 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 14. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Würzburg, Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0073/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 512.050 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 256.025 € (5/10) und 358.435 € (7/10). Baujahr laut Gutachten: 1965. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.

Zuschlag ab rund 256.025 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Bei der Armin-Knab-Straße, 97318 Kitzingen

Objektbeschreibung laut Gutachten

Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses nahezu rechteckige 1288 m² große Grundstück ist derzeit eine unkultivierte, seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftete Fläche, die entsprechend verbuscht und mit Bäumen bewachsen ist, wodurch artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen sind. Die Erreichbarkeit ist über grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten auf Fremdgrundstücken gewährleistet.

Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen

Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses nahezu rechteckige 1288 m² große Grundstück ist derzeit eine unkultivierte, seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftete Fläche, die entsprechend verbuscht und mit Bäumen bewachsen ist, wodurch artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen sind. Die Erreichbarkeit ist über grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten auf Fremdgrundstücken gewährleistet. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 1 183 m²große Grundstück teilt sich in Grünland, Gehölz sowie Wegflächen auf und ist über gesicherte Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte auf Fremdgrundstücken erreichbar. Da die Fläche seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht ist, sind bei einer Entwicklung mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses 149m²große Grundstück wird aktuell als Weg genutzt und ist über die Armin-Knab-Straße sowohl begeh- als auch befahrbar. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses 30 m² große Grundstück ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und derzeit mit einer leerstehenden Einzelgarage bebaut. Die Einzelgarage ist nicht vermietet. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses mit einem Kanalrecht belastete Grundstück umfasst eine Fläche von 2.398 m² und wird derzeit als Grünland genutzt, wobei es aufgrund fehlender Bewirtschaftung seit zwei Jahrzehnten verbuscht und baumbestanden ist. Die Erreichbarkeit erfolgt über einen teilweise ausgebauten öffentlichen Stichweg, jedoch ist eine Bebauung an eine gesicherte Erschließung gebunden. Artenschutzrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das 1 012m²große Grundstück wird als Grünland geführt, ist jedoch seit rund 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht, was mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben nach sich zieht. Eine besondere Herausforderung stellt die fehlende Erreichbarkeit dar, da der Zugang nur über Fremdgrundstücke möglich ist und hierfür bislang keine grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten vorliegen. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter(evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 7 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses 34 m² große Grundstück wird als Weg genutzt und ist aktuell nur über Fremdgrundstücke erreichbar. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.         Lfd. Nr. 8 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dieses 1 204 m² große Grundstück wird als Grünland genutzt und ist über einen südlich verlaufenden Weg erreichbar Das Flst. 1232 (Gemarkung Sickershausen) liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und im  unbeplanten Außenbereich. Nach §35 BauGB hier ist keine Bebauung zulässig. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Würzburg. Wortlaut unverändert übernommen.

Was sind die Eckdaten des Objekts?

Objektdaten laut Gutachten
Baujahr
1965
Zustand
Die Garage weist z.T. freiliegende Stahlbewehrung sowie rundum erhebliche Putzschäden auf. Die übliche Lebensdauer ist abgelaufen. Die Restnutzungsdauer wird mit dem Mindestansatz von 5 Jahren angesetzt.
Nutzung
frei

Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
512.050 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
358.435 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
256.025 €
Sicherheitsleistung (10 %)
51.205 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Wege-/Geh-/FahrrechtLeitungsrechtVorkaufsrecht

Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.

Termin-Vorlauf
Morgen

Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Was steht im Gutachten?

Das Flurstück 5798/10 ist mit einer Fertiggarage bebaut und liegt in der Gemarkung Kitzingen. Der Verkehrswert wird mit 5.200,00 € angegeben. Die Garage ist in schlechtem Zustand und weist Putzschäden sowie freiliegende Stahlbewehrung auf.

Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.

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Welche Erwerbsnebenkosten fallen an?

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (512.050 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (3.5 %)
17.922 €
Grundbuchkosten (ca.)
2.560 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
2.560 €
Gesamt-Nebenkosten
23.042 € · ≈ 4.5 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

Detaillierter Gebührenrechner

Dokumente

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Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Würzburg
Aktenzeichen
0002 K 0073/ 2023
Letzter Sync
13. Oktober 2026 um 09:01
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

Wo liegt das Objekt?

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Letzter Datenabgleich: 13. Oktober 2026 um 09:01
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Welche Zwangsversteigerungen gibt es in der Nähe?

Aktuelle Termine im Umkreis von 10 km um Kitzingen, nach Entfernung (Luftlinie) sortiert.

Fragen zum Verfahren

Häufige Fragen zu dieser Zwangsversteigerung

Antworten aus den Angaben des Gerichts zu diesem Verfahren. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist die amtliche Bekanntmachung.

Wann und wo findet die Zwangsversteigerung statt?

Der Versteigerungstermin ist am 14. Oktober 2026 um 09:00, Ort: Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001 (Amtsgericht Würzburg). Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden; verbindlich ist die Bekanntmachung des Gerichts.

Welches Gericht ist zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?

Zuständig ist das Amtsgericht Würzburg als Vollstreckungsgericht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 0002 K 0073/ 2023; unter diesem Zeichen erteilt die Geschäftsstelle Auskunft.

Wie hoch ist der Verkehrswert?

Das Gericht hat den Verkehrswert auf 512.050 € festgesetzt, auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. Er ist kein Mindestgebot: Im ersten Termin gelten die 5/10- und 7/10-Grenze (§§ 85a, 74a ZVG).

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?

Auf Verlangen eines Beteiligten müssen Bieter Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswerts leisten (§ 68 ZVG), hier also 51.205 €. Bargeld wird in der Regel nicht angenommen; üblich sind Überweisung an die Gerichtskasse vorab, ein bestätigter Scheck oder eine Bankbürgschaft.

Gibt es ein Verkehrswertgutachten?

Ja. Das Gericht hat ein Gutachten veröffentlicht; es ist über die verlinkte amtliche Bekanntmachung abrufbar. Es ist die wichtigste Informationsquelle, weil ein Besichtigungsrecht nicht besteht.

Wo liegt das Objekt?

Das Objekt liegt in 97318 Kitzingen (Bayern). Die genaue Anschrift steht in der amtlichen Bekanntmachung; die Hausnummer zeigen wir aus Datenschutzgründen nicht an.