Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Aldingen, Ortsteil Aixheim, 78554 (Baden-Württemberg). Der Versteigerungstermin ist am 5. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Tuttlingen, Amtsgericht Tuttlingen, Werderstr. 8, Sitzungssaal 4 im Neubau des Amtsgerichts. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 455.600 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 227.800 € (5/10) und 318.920 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 227.800 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Massive Zweifamilien-Doppelhaushälfte, Baujahr: 2007, Wohnfläche 202qm, 35qm Nutzfläche (Hobby- und Heizungskeller), Beheizung über Wärmepumpe, zwei Außenstellplätze.; Flurstück 2078, Gebäude- und Freifläche, 382 m²
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Tuttlingen. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 455.600 € und liegt damit 30 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Baden-Württemberg (Median 350.000 €). Ausgewertet wurden 21 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 103.469 € bis 887.410 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 24 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 21 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Baden-Württemberg (Stand 14. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Dossier freischaltenExposé & Gutachten kostenlos ansehenGeschätzt auf Basis des Verkehrswerts (455.600 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
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