Zwangsversteigerung: Wohn-/Geschäftshaus in Solingen, 42719 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 13. Januar 2027 um 08:30 vor dem Amtsgericht Solingen, Amtsgericht Solingen, Hauptgebäude, Goerdelerstr. 10, 42651 Solingen, Etage 1, Sitzungssaal S 106. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0006 K 0011/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 104.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 52.000 € (5/10) und 72.800 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 320 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 52.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Laut Wertgutachten-Wertermittlungsstichtag 11.11.2025-handelt es sich um ein freistehendes, in Fachwerkbauweise errichtetes, Wohn- und Geschäftshaus in der Altenhofer Str. 13, 42719 Solingen. Eine Innebsichtigung hat nicht stattgefunden.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Solingen. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Solingen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 104.000 € und liegt damit 65 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.000 €). Ausgewertet wurden 496 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 16.000 € bis 3.255.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 93 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (320 €/m²) liegt 36 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (235 €/m², aus 456 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 496 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (104.000 €) als Zuschlagswert.
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