Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Ruppertsecken, 67808 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 11. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Rockenhausen, Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0015/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 475.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 237.500 € (5/10) und 332.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 237.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
| Eingetragen im Grundbuch von Ruppertsecken lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Ruppertsecken 141/6 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 19 572 BV 4 2 Ruppertsecken 141/8 Gebäude- und Freifläche Burgwald 9 318 572 BV 5 Ruppertsecken 141/9 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 415 572 BV 5 | Lfd. Nr. 1 = BV 4, Fl.St. 141/6 Gem.
| Eingetragen im Grundbuch von Ruppertsecken lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Ruppertsecken 141/6 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 19 572 BV 4 2 Ruppertsecken 141/8 Gebäude- und Freifläche Burgwald 9 318 572 BV 5 Ruppertsecken 141/9 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 415 572 BV 5 | Lfd. Nr. 1 = BV 4, Fl.St. 141/6 Gem. Gutachten handelt es sich um rückwärtig gelegenes, kleines dreieckförmiges Grundstück, das nur über das vorderliegende Flurstück 141/9 erreichbar ist. Verkehrswert: 1.600,00 € Lfd. Nr. 2= BV 5, Fl.St. 141/8 und 141/9 Das Flurstück 141/9 ist gem. Gutachten mit einem 3-Familienhaus mit Doppelgarage bebaut; das Flurstück 141/8 ist mit einem 2-Familienhaus bebaut. Verkehrswert: 473.400,00 € Die Flurstücke 141/9 und 141/6 bilden ausweislich des Gutachtens eine wirtschaftliche und baurechtliche Einheit. Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: AssetGate GmbH, Herr Ansorge, Tel.: 030/403687590 oder 0151/58821777 Der Versteigerungsvermerk ist am 13.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 12.03.2025 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Rockenhausen. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 475.000 € und liegt damit 147 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Rheinland-Pfalz (Median 192.500 €). Ausgewertet wurden 164 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 10.000 € bis 785.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 7 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 164 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 18. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (475.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
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