Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte in Sonnenberg, Ortsteil Schulzendorf, 16775 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 25. November 2026 um 10:30 vor dem Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0007 K 0179/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 102.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 51.000 € (5/10) und 71.400 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 11 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 51.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): bebaut mit einem Einfamilienhaus/ Doppelhaushälfte (Bj. um 1900, Wfl. rd. 118,50 m²) und Nebengebäuden in 16775 Sonnenberg OT Schulzendorf, Wolfsruher Weg 5
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neuruppin. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Sonnenberg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 102.000 € und liegt damit 39 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Brandenburg (Median 166.300 €). Ausgewertet wurden 59 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 7.000 € bis 1.530.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 75 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (11 €/m²) liegt 78 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Brandenburg (50 €/m², aus 69 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 59 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Brandenburg (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (102.000 €) als Zuschlagswert.
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