Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Kremmen, Ortsteil Hohenbruch, 16766 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 11. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0007 K 0140/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 360.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 180.000 € (5/10) und 252.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 2 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 180.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr geschätzt um 1930, Wohnfläche ca. 130 m²) und mehreren Nebengebäuden (u.a. Scheune und Stall)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neuruppin. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Kremmen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 360.000 € und liegt damit 117 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Brandenburg (Median 166.200 €). Ausgewertet wurden 60 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 7.000 € bis 1.530.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 23 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (2 €/m²) liegt 97 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Brandenburg (50 €/m², aus 70 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 60 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Brandenburg (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (360.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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