Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus in Angermünde, Ortsteil Neukünkendorf, 16278 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 20. Oktober 2026 um 13:00 vor dem Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0007 K 0137/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 7.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 3.500 € (5/10) und 4.900 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 20 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 3.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
16278 Angermünde OT Neukünkendorf, Lindenhof 11, bebaut mit einer baufälligen Wohnhaushälfte (umfangreicher Reparaturstau an allen Bauteilen, ggf. Teilabriss)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neuruppin. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Angermünde. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 7.000 € und liegt damit 96 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Brandenburg (Median 172.050 €). Ausgewertet wurden 58 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 32.000 € bis 1.790.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 100 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (20 €/m²) liegt 62 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Brandenburg (53 €/m², aus 66 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 58 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Brandenburg (Stand 19. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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