Zwangsversteigerung: Wohnungseigentum (Reihenmittelhaus) in Reinfeld (Holstein), 23858 (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 7. Oktober 2026 um 10:30 vor dem Amtsgericht Lübeck, Amtsgericht Lübeck, Glashüttenweg 44-48, 23568 Lübeck Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 52 K 2/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 349.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 174.500 € (5/10) und 244.300 € (7/10). Verfahrensart: Schuldversteigerung.
Zuschlag ab rund 174.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Wohnhaus. Verkehrswert: 349.000 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Lübeck. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 349.000 € und liegt damit 123 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Schleswig-Holstein (Median 156.500 €). Ausgewertet wurden 20 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 81.000 € bis 410.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 15 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 20 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Schleswig-Holstein (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Kalender ab 4,99 € ansehenExposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (349.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
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