Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in Hüllhorst, Ortsteil Tengern, 32609 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 28. Oktober 2026 um 10:30 vor dem Amtsgericht Lübbecke, Amtsgericht Lübbecke, Hauptgebäude, Kaiserstraße 18, 32312 Lübbecke, Etage EG, Sitzungssaal 2. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0008 K 0003/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 50.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 25.000 € (5/10) und 35.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 35 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 25.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Es handelt sich um unbebautes Grundstück in Hüllhorst, Ortsteil Tengern. Das Grundstück grenzt an eine Landstraße. Zugunsten dieses Grundstücks gehört ein Geh- und Fahrrecht.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Lübbecke. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Hüllhorst. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 50.000 € und liegt damit 83 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Nordrhein-Westfalen (Median 290.000 €). Ausgewertet wurden 85 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.350 € bis 26.660.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 85 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (35 €/m²) liegt 74 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (135 €/m², aus 79 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 85 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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