Einfamilienhaus in Falkenberg
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Falkenberg, 84326 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 27. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Landshut, Amtsgericht Landshut, Sitzungssaal 4, Maximilianstr.20, 84028 Landshut. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0003 K 0071/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 120.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 60.000 € (5/10) und 84.000 € (7/10). Baujahr laut Gutachten: 1947. Wohnfläche rund 104 m². Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 60.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundstück Flst. 2044/2 zu 1.610 m² bebaut mit einem älteren Einfamilienhaus mit Nebengebäude. Lediglich einzelne Räume sind über Holzöfen beheizt. Wohnfläche ca. 104 m².
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Landshut. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Baujahr
- 1947
- Wohnfläche
- 104 m²
- Zustand
- Das Gebäude weist vereinzelt Baumängel und Schäden auf, wie gebrochene Eternitverkleidung, Putzabplatzungen, Feuchtigkeitserscheinungen und keine zeitgemäße Beheizung.
- Nutzung
- vermietet
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 120.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 84.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 60.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 12.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 120.000 € und liegt damit 67 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 360.000 €). Ausgewertet wurden 205 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 7.700.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 87 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 205 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 13. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Das Objekt ist ein älteres Einfamilienhaus mit Nebengebäude auf einem Grundstück von 1.610 m² in der Gemeinde Huldsessen. Der Verkehrswert beträgt 120.000 €. Das Gebäude ist nicht unterkellert und weist bauliche Mängel auf. Es ist vermietet.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (120.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 4.200 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 600 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 600 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 5.400 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- 0003 K 0071/ 2024
- Letzter Sync
- 12. Oktober 2026 um 17:01
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.