Zwangsversteigerung: Sonstiges in Horschbach, 66887 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 28. September 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Kusel, Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal 2. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0029/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 109.600 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 54.800 € (5/10) und 76.720 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 54.800 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Lfd.Nr. 1 unterstellt zu Wohnzwecken genutztes Gebäude mit 1 WE; eineinhalbgeschossig; unterkellert; ausgebautes Dachgeschoss; angebaut an den linksseitig vorhandenen Lagerbereich; rechtsseitig und rückseitig grenzständig ausgeführt; Baujahr: ca. 1873 Lfd.Nr. 2 un-/bebaut, Anbau und mehrere weitere bauliche Anlage in Form von Gartenhaus, Pool, Sitzflächen o.ä.etc./Bauland; Lfd.Nr. 3 unbebaut/Bauland;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Kusel. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Rheinland-Pfalz als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 4,99 € ansehenExposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (109.600 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerBekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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Verfügbare Zahlarten richten sich nach Ihrem Land — Klarna und Lastschrift bestätigen den Eingang mit kurzer Verzögerung.
Beispiel-Dossier ansehen (PDF)Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich