Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in Düren, 52349 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 18. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Düren, Amtsgericht Düren, Hauptgebäude, August-Klotz-Str. 14, 52349 Düren, Etage 2, Sitzungssaal 2.30. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0033 K 0005/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 174.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 87.000 € (5/10) und 121.800 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 360 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 87.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein mit einem Mehrfamilienhaus (4 Parteien) bebautes Grundstück , Baujahr: 1951.Der bauliche Zustand ist befriedigend. Es besteht ein mittlerer Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Besonderheiten: siehe Gutachten
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Düren. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Düren. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 174.000 € und liegt damit 47 % unter dem Median vergleichbarer Mehrfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen (Median 329.400 €). Ausgewertet wurden 84 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 24.000 € bis 2.290.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 75 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (360 €/m²) liegt 41 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (255 €/m², aus 80 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 84 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (174.000 €) als Zuschlagswert.
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