Zwangsversteigerung: Wohn- und Ökonomiegebäude in Gransdorf, 54533 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 5. Oktober 2026 um 09:15 vor dem Amtsgericht Bitburg, Amtsgericht Bitburg, Saal 128. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0010 K K 0059/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 43.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 21.500 € (5/10) und 30.100 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 21.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Grundbucheintragung: - Eingetragen im Grundbuch von Gransdorf Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Gransdorf Flur 27 Nr. 2 Gebäude- und Freifläche Hof Gelsdorf 8 1.246 1031 BV 1 Zusatz: - in Erbengemeinschaft - - Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Grundbucheintragung: - Eingetragen im Grundbuch von Gransdorf Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Gransdorf Flur 27 Nr. 2 Gebäude- und Freifläche Hof Gelsdorf 8 1.246 1031 BV 1 Zusatz: - in Erbengemeinschaft - - Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Landwirtschaftliches Wohn- und Ökonomiegebäude; Verkehrswert: 43.000,00 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bitburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Kalender ab 4,99 € ansehenExposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (43.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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