Bild(er) aus dem amtlichen Exposé bzw. Gutachten. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus, Sonstiges in Obernburg (Bayern). Versteigerungstermin: 27. Oktober 2026 um 13:30 am Amtsgericht Aschaffenburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 680.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 340.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Finkenweg und Brennerweg, 63785 Obernburg
Objektbeschreibung laut Gutachten
Flurstück 6373/1:
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Grundstück in leichter Hanglage (Westhang) mit Garten in Südausrichtung ist bebaut mit einem freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (5 ZKB, 2 WCs, Loggia, Dachterrasse), unterkellert mit integrierter Garage, Baujahr um 1959; Wohnfläche ca. 150 m².
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Flurstück 6373/1:
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Grundstück in leichter Hanglage (Westhang) mit Garten in Südausrichtung ist bebaut mit einem freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (5 ZKB, 2 WCs, Loggia, Dachterrasse), unterkellert mit integrierter Garage, Baujahr um 1959; Wohnfläche ca. 150 m². Angebaut ist ein Nebengebäude (Stall/Scheune), technisch und wirtschaftlich überaltert.;
Flurstück 6373/12:
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Flst. 6373/12 steht im Miteigentum mehrerer Anlieger und dient der Erschließung deren Wohnhausgrundstücke.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Aschaffenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (680.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (3.5 %)
23.800 €
Grundbuchkosten (ca.)
3.400 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
3.400 €
Gesamt-Nebenkosten
30.600 € · ≈ 4.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
0851 K 0048/ 2023
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:04
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.