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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 71 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Lucka (Thüringen). Versteigerungstermin: 30. September 2026 um 10:00 am Amtsgericht Altenburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 106.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 53.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Prößdorfer Weg, 04613 Lucka
Objektbeschreibung laut Gutachten
Einfamilienhaus mit Nebengelass, Bj 1976, unterkellert, eingeschossig mit ausgebauten Dachgeschoss, gepflegter Zustand, Bau- und Unterhaltungszustand befriedigend, Gesamteindruck gut
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Altenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (106.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
6.890 €
Grundbuchkosten (ca.)
530 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
530 €
Gesamt-Nebenkosten
7.950 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Altenburg
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:39
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.