Zwangsversteigerung: Baugrundstück in Vreden, 48691 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 16. November 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Ahaus, Amtsgericht Ahaus, Gebäude II, Sümmermannplatz 5 - Gebäude II -, 48683 Ahaus, Etage 1, Sitzungssaal IV. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0077 K 0023/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 327.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 163.500 € (5/10) und 228.900 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 165 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 163.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Baugrundstück, das mit einem baufälligen Gebäude bebaut istDas Bewertungsgrundstück befindet sich in der Stadt Vreden im Kreis Borken und liegt rd. 500m nördlich des Ortskerns.Das Grundstück hatt eine Fläche von 1,829 qm. Die Grundstücksform ist unregelmäßig zugeschnitten, jedoch insgesamt als gut nutzbar zu beurteilen.
Baugrundstück, das mit einem baufälligen Gebäude bebaut istDas Bewertungsgrundstück befindet sich in der Stadt Vreden im Kreis Borken und liegt rd. 500m nördlich des Ortskerns.Das Grundstück hatt eine Fläche von 1,829 qm. Die Grundstücksform ist unregelmäßig zugeschnitten, jedoch insgesamt als gut nutzbar zu beurteilen. Die konkrete Abgrenzung und Geometrie des Grundstücks sind der Flurkarte zu entnehmen.Das Grundstück ist derzeit mit einer ehemaligen gewerblich genutzten Halle sowie weiteren baulichen Anlagen bebaut. Der Gebäudebestand wurde infolge eines Brandereignisses teilweise zerstört und ist insgesamt wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die verbliebenen baulichen Anlagen sind im Rahmen einer zukünftigen Nutzung vollständig zurückzubauen.Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer wohnbaulichen Nutzung ergibt sich aus dem seit dem Jahr 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan, der eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht.Die Erschließungsanlage, über die das Bewertungsgrundstück erschlossen wird, ist derzeit noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Es ist daher mit künftig anfallenden Erschließungsbeiträgen zu rechnen, die im Rahmen der Wertermittlung gesondert berücksichtigt werden.Der zusätzlich vorliegende Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie der wesentlichen Bebauungsparameter. Eine eigenständige wertmäßige Berücksichtigung des Bauvorbescheides erfolgt nicht, da die maßgeblichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits durch den Bebauungsplan hinreichend bestimmt sind. Der Bauvorbescheid dient der Plausibilisierung der angesetzten Nutzungskonzeption.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Ahaus. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Vreden. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 327.000 € und liegt damit 15 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Nordrhein-Westfalen (Median 284.000 €). Ausgewertet wurden 85 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.350 € bis 26.660.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 41 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (165 €/m²) liegt 22 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (135 €/m², aus 79 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 85 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (327.000 €) als Zuschlagswert.
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