Sonstiges in Palzem-Helfant
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Sonstiges in Palzem-Helfant, 54439 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 16. Dezember 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Trier, Amtsgericht Trier, Justizstraße 2,4,6, 54290 Trier, Sitzungssaal 230. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0023 K 0014/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 514 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 257 € (5/10) und 360 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 257 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Waldfläche, 54439 Palzem-Helfant
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Trier. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 514 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 360 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 257 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 51 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Rheinland-Pfalz als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (514 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 26 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 3 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 129 € · ≈ 25.1 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 0023 K 0014/ 2026
- Letzter Sync
- 2. Oktober 2026 um 17:33
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
