Sonstiges, BV-Nr. 1 in Oschersleben
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Sonstiges, BV-Nr. 1 in Oschersleben, 39387 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 6. Oktober 2026 um 14:30 vor dem Amtsgericht Oschersleben, Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 49. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0015 K 0024/ 2022. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 99.711 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 49.856 € (5/10) und 69.798 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 49.856 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Auf dem Grundstück BV-Nr. 1 befinden sich die Gebäude der ehemaligen Germania Brauerei: 1. Sudhaus und Kesselhaus, mehrgeschossig; 2. Maschinenhaus, Lager, Abfüllung etc.; 3. Gärkeller, Flaschenkeller, Leergutraum, Büroräume, Kühlschiff etc;. 4. ehem. Stall- und Garagengebäude; 5 Pförtnerhaus. Die Germania Brauerei wurde 1865 gegründet und stellte 1995 den Betrieb ein.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Auf dem Grundstück BV-Nr. 1 befinden sich die Gebäude der ehemaligen Germania Brauerei: 1. Sudhaus und Kesselhaus, mehrgeschossig; 2. Maschinenhaus, Lager, Abfüllung etc.; 3. Gärkeller, Flaschenkeller, Leergutraum, Büroräume, Kühlschiff etc;. 4. ehem. Stall- und Garagengebäude; 5 Pförtnerhaus. Die Germania Brauerei wurde 1865 gegründet und stellte 1995 den Betrieb ein. Seit Einstellung des Brauerreibetriebes 1995 sind die Gebäude ungenutzt bzw. dienen der Müllablagerung und sind insgesamt dem Verfall preisgegeben. Der bauliche Zustand der gesamten Anlage ist sehr schlecht. Instandsetzung und Sanierung sind aus Sicht der Sachverständigen unwirtschaftlich. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Umgebung zu einem Kulturdenkmal, so dass der Umgebungsschutz zu beachten ist und die äußere Gestaltung mit dem Denkmalamt abzustimmen ist. Das Grundstück ist im Altlastenkataster registriert mit dem Vermerk "Trub und Schlamm aus Brauereien". Es besteht ein Überbau auf das benachbarte Grundstück (63/1). Das Grundstück BV-Nr. 3 ist ein gefangenes unbebautes Grundstück in mitten eines anderen Grundstücks. Das Grundstück BV-Nr. 5 ist unbebaut, ohne Anschlüsse an Versorgungs- und Abwasserbeseitigung. Geringfügig überbaut vom Grundstück BV-Nr. 1. Das Grundstück BV-Nr. 6 ist unbebaut und wird als Straßenfläche und Parkplatz genutzt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Oschersleben. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 99.711 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 69.798 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 49.856 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 9.971 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Adresse, Wertgrenzen, Nebenkosten — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Sachsen-Anhalt als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (99.711 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 4.986 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 499 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 499 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 5.984 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Oschersleben
- Aktenzeichen
- 0015 K 0024/ 2022
- Letzter Sync
- 15. September 2026 um 17:45
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
