Einfamilienhaus in Fehmarn
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Fehmarn, 23769 (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 18. September 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Oldenburg (Holstein), Amtsgericht Oldenburg (Holstein), Göhler Straße 52, 23758 Oldenburg Göhler Straße 90, 23758 Oldenburg. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 56 K 8/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 135.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 67.500 € (5/10) und 94.500 € (7/10). Verfahrensart: Schuldversteigerung. Amtlicher Bodenrichtwert 270 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 67.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Wohnhaus. Verkehrswert: 135.000 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Oldenburg (Holstein). Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 135.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 94.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 67.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 13.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Fehmarn. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS SH · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Schleswig-Holstein
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 135.000 € und liegt damit 51 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Schleswig-Holstein (Median 277.500 €). Ausgewertet wurden 46 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 34.000 € bis 1.790.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 89 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (270 €/m²) liegt 176 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Schleswig-Holstein (98 €/m², aus 40 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 46 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Schleswig-Holstein (Stand 1. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (135.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 8.775 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 675 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 675 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 10.125 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Oldenburg (Holstein)
- Aktenzeichen
- 56 K 8/25
- Letzter Sync
- 31. August 2026 um 17:47
- Bodenrichtwert
- BORIS SH · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
