Ödland, Verkehrsfläche in Donauwörth
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Ödland, Verkehrsfläche in Donauwörth, Ortsteil Riedlingen, 86609 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 4. Dezember 2026 um 08:30 vor dem Amtsgericht Nördlingen, Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen, Sitzungssaal E, I. Stock. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 9.155 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 4.577 € (5/10) und 6.408 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 4.577 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Objektbeschreibung/Lage: Gemäß dem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 8,50 €/qm;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Nördlingen. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 9.155 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 6.408 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 4.577 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 915 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (9.155 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 320 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 46 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 466 € · ≈ 5.1 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Nördlingen
- Letzter Sync
- 9. Oktober 2026 um 09:05
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
