Wohn-/Geschäftshaus in Mönchengladbach
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Wohn-/Geschäftshaus in Mönchengladbach, 41068 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 9. Dezember 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Mönchengladbach, Erdgeschoss, Sitzungssaal A 14. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 469.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 234.500 € (5/10) und 328.300 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 370 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 234.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
laut Gutachten handelt es sich um ein Wohnhaus, ursprünglich errichtet als Zweifamilienhaus, mit rückwärtigen Anbauten, einer innenliegenden Garage sowie einer seperaten, freistehenden Doppelgarage. Die Flurstücke haben folgende Größe: Flurstück 181: 522 qm Flurstück 183: 521 qm Flurstück 269: 397 qm Flurstück 82: 362 qm Flurstück 270: 25 qm Die Flurstücke bilden laut Gutachten alle eine wirtschaftliche Einheit.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Mönchengladbach. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 469.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 328.300 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 234.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 46.900 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Mönchengladbach. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 469.000 € und liegt damit 57 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 298.500 €). Ausgewertet wurden 492 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 24.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 23 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (370 €/m²) liegt 52 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (243 €/m², aus 464 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 492 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (469.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 30.485 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.345 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.345 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 35.175 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Mönchengladbach
- Letzter Sync
- 3. Oktober 2026 um 09:27
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.