Einfamilienhaus in Hessisch Oldendorf
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Hessisch Oldendorf, Ortsteil Kleinenwieden, 31840 (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 20. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Hameln, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln, Raum: 120. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0026 K 0014/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 191.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 95.500 € (5/10) und 133.700 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 30 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 95.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Wohnhaus mit Garage, eingeschossig, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, Bj. 1966, Objekt im Laufe der Jahre modernisiert und renoviertbetreibender Gläubiger: Deutsche Bank AG, Otto-Suhr-Allee 16, 10585 Berlin, Tel.: 030/3407-3145Die zu leistende Bietsicherheit i.H.v.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Wohnhaus mit Garage, eingeschossig, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, Bj. 1966, Objekt im Laufe der Jahre modernisiert und renoviertbetreibender Gläubiger: Deutsche Bank AG, Otto-Suhr-Allee 16, 10585 Berlin, Tel.: 030/3407-3145Die zu leistende Bietsicherheit i.H.v. 10 % des Verkehrswertes, welcher sich auf 191.000,00 EUR beläuft, ist einzuahlen auf IBAN DE15 2505 0000 0106 0238 31, Verwendungszweck NZS 26 K 14/26 - Bietsicherheit
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hameln. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 191.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 133.700 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 95.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 19.100 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Hessisch Oldendorf. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Niedersachsen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 191.000 € und liegt damit 24 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Niedersachsen (Median 250.000 €). Ausgewertet wurden 207 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 5.000 € bis 1.220.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 60 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (30 €/m²) liegt 62 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Niedersachsen (80 €/m², aus 199 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 207 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Niedersachsen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Niedersachsen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
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Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (191.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 9.550 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 955 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 955 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 11.460 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Hameln
- Aktenzeichen
- 0026 K 0014/ 2026
- Letzter Sync
- 5. September 2026 um 09:22
- Bodenrichtwert
- BORIS NI · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
