Zwangsversteigerungen im Landkreis Nürnberger Land
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen im Landkreis Nürnberger Land (Bayern). 5 Versteigerungstermine an einem Amtsgericht, jeweils mit Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell im Landkreis Nürnberger Land?
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Einfamilienhaus, Garage, unbebautes Grundstück, Sonstiges
Reihenmittelhaus und Verkehrsfläche
Unbebautes Grundstück
Ein-/Zweifamilienhaus mit zwei Garagen
Wie sind die Marktdaten im Landkreis Nürnberger Land?
Aktuell 5 Versteigerungstermine im Landkreis Nürnberger Land. Der nächste Termin ist am 7. Oktober 2026, der späteste am 18. November 2026.
- Median-Verkehrswert
- 329.000 €
- Häufigste Objektarten
- Eigentumswohnung (1 bis, Einfamilienhaus, Reihenmittelhaus und Verkehrsfläche
- Nächster Termin
- 7. Oktober 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 3. Oktober 2026 5 Zwangsversteigerungs-Termine im Landkreis Nürnberger Land gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 329.000 €.
Welche Amtsgerichte versteigern im Landkreis Nürnberger Land?
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — innerhalb eines Kreises können das mehrere Gerichte sein.
In welchen Orten im Landkreis Nürnberger Land wird versteigert?
- Feucht (1)
- Happurg (1)
- Röthenbach an der Pegnitz (1)
- Rückersdorf (1)
- Schwarzenbruck (1)
Kreiszuordnung über Postleitzahl und Ort der Bekanntmachung. Grundlage: OpenPLZ API (Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende, Statistisches Bundesamt), Lizenz ODbL 1.0. Objekte ohne eindeutige Postleitzahl fehlen in dieser Übersicht.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte im Landkreis Nürnberger Land stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal