Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zweifamilienhaus, Zweifamilienhaus mit Garage (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 30. Oktober 2026 um 09:00 am Amtsgericht Warburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 125.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 62.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um ein Zweifamilienhaus mit Garage. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges landwirtschaftliches Wohnwirtschaftsgebäude (Urbaujahr geschätzt ca. 1900–1930), das vermutlich in den 1970er bis 1990er Jahren sukzessive zu einem reinen Zweifamilienhaus umgebaut wurde. Der westliche Gebäudeteil (Hs-Nr.
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um ein Zweifamilienhaus mit Garage. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges landwirtschaftliches Wohnwirtschaftsgebäude (Urbaujahr geschätzt ca. 1900–1930), das vermutlich in den 1970er bis 1990er Jahren sukzessive zu einem reinen Zweifamilienhaus umgebaut wurde. Der westliche Gebäudeteil (Hs-Nr. 9) dürfte das ursprüngliche Wohnhaus gewesen sein, im östlichen Teil (heute Hs-Nr. 9a) waren vermutlich ehemals Stallungen bzw. ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsteil untergebracht. Das Gebäude ist massiv gebaut (vermutlich überwiegend Ziegel-/Mischmauerwerk) mit Satteldach und Zwerchgiebel an der Nordseite. Es ist 2-geschossig, teilunterkellert (Souterrain, nur unter Hs-Nr. 9) und hat ein ausgebautes Dachgeschoss bzw. Spitzboden. Die Wohnung Hs-Nr. 9 erstreckt sich über vier Ebenen (Keller, EG, OG/DG sowie Spitzboden oberhalb von 9a) und bietet großzügige Raumgrößen mit modernisiertem Bad im EG (ca. 1997/98), Einbauküche im DG und sehr großem, atmosphärischem Wohnraum mit Kaminofen im Spitzboden. Die Grundrissqualität ist jedoch aufgrund der Erschließung über vier Ebenen, zweier Durchgangsraumsituationen („Wohn“-zimmer im EG und Küche im DG) und des fehlenden Bades auf der Schlafebene als unterdurchschnittlich einzustufen.Die Wohnung Hs-Nr. 9a umfasst das EG (auf Souterrain-Niveau von Nr. 9, nicht unterkellert) mit großer Diele, Küche und Abstellraum sowie das OG mit großem Wohnzimmer (sichtbare Holzstützen und Kopfbänder der ehem. Wirtschaftskonstruktion) und Schlafzimmer. Die Belichtung und Belüftung ist durch Glasbausteine (statt öffenbarer Fenster) auf der Sonnenseite erheblich eingeschränkt.Beide Wohnungen befinden sich in einem eher vernachlässigten Zustand mit deutlichem Renovierungsbedarf.Die Beheizung erfolgt über eine Pellet-Zentralheizung im Keller mit Warmwasserspeicher, ergänzt durch je einen Kaminofen in den Wohnungen. Die Elektroinstallation wurde lt. Angabe in der Bau-Skizze in 1998 erneuert, die Fenster sind vielfach erneuerte Kunststofffenster mit Isolierverglasung verschiedener Baujahre. Insgesamt zeigt das Gebäude einen einfachen bis teilweise mittleren Ausstattungsstandard. Der energetische Zustand ist unzeitgemäß (augenscheinlich keine Wärmedämmung an Fassade und vermutlich nur geringe im Dach). Für eine längerfristig orientierte Fortnutzung bedarf es umfassenderer Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Eine Kernsanierung wird angesichts der konstr
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Warburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (125.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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