Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Osterburg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
unterkellertes, zweigeschossiges Gewerbegebäude mit teilausgebautem Dachgeschoss in Osterburg (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 19. August 2026 um 09:00 am Amtsgericht Stendal. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 53.400 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 30 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 26.700 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unterkellertes, zweigeschossiges Gewerbegebäude mit teilausgebautem Dachgeschoss. Das Gewerbegebäude wurde nach sachverständiger Schätzung 1900 errichtet und zuletzt 1975 rekonstruiert. Im vergefundnen Zustand ist das Bewertungsobjekt nicht nutzbar. Es wird von einer Umnutzung zum Pflegeheim o. ä. ausgegangen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Stendal. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (53.400 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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