Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
unbebautes Grundstück, Gewerbeobjekt in Eisleben (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 19. November 2026 um 10:00 am Amtsgericht Eisleben. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 5.202 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 2.601 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück mit wahrscheinlich befestigter Grundstücksfläche (lfd. Nr. 1) und ein mit einem Gewerbeobjekt (4 massive Gebäude, teils mit erheblichen Feuchtigkeitsschäden) bebautes Grundstück, zum Teil befestigt, teilweise eingefriedet (lfd. Nr. 2). Beide Grundstücke sind Bestandteil des ehemaligen „Fortschrittschacht I“ bzw. „Wolfschacht“, betrieben von 1906 bis ca. 1990.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Eisleben. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (5.202 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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