Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Anröchte. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
unbebautes Grundstück, Doppelhaushälfte, und eine Erschließungsfläche in Anröchte (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 17. Juli 2026 um 09:30 am Amtsgericht Lippstadt. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 206.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 50 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 103.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Grundstück BV 1 um eine Erschließungsfläche zum Wohnhaus (unbefestigter Weg), das Grundstück BV 2 wird als Wiese genutzt und das Grundstück BV 3 ist mit einer 2-geschossigen Einfamilien-Doppelhaushälfte, mit einseitig angebautem Anbau bebaut. Das Gebäude ist nicht unterkellert, das Dachgeschoss ist vermutlich nicht ausgebaut.
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Grundstück BV 1 um eine Erschließungsfläche zum Wohnhaus (unbefestigter Weg), das Grundstück BV 2 wird als Wiese genutzt und das Grundstück BV 3 ist mit einer 2-geschossigen Einfamilien-Doppelhaushälfte, mit einseitig angebautem Anbau bebaut. Das Gebäude ist nicht unterkellert, das Dachgeschoss ist vermutlich nicht ausgebaut. Als fiktives Baujahr (Bj.) wird 1980 angenommen, da das vorherige Wirtschaftgebäude (Bj. ca. 1930) 1998 zu einem Wohnhaus ausgebaut wurde. Wohn- und Nutzfläche (Wf./Nf.) von Erd- und Obergeschoss belaufen sich auf ca. 178 m² Wf. und 14 m² Nf. Beheizung erfolgt über eine wandhängende Gas-Therme (Wolf CGB 2/24; Brennwerttechnik) 4,8 - 28kW, Bj. 2015. Warmwasserversorgung erfolgt über einen zentralen Warmwasserspeicher über die Heizungsanlage. Eine Photovoltaikanlage (2 Paneele) befindet sich auf dem Flachdach des Anbaus.Ein gültiger Energieausweis liegt nicht vor. Es wird ein Unterhaltsstau unterstellt.Die Grundstücke sind selbständig veräußerbar.Die Einzelwerte betragen:- Gemarkung Effeln Blatt 1011, lfd. Nr. 1 2.000,00 €- Gemarkung Effeln Blatt 1011, lfd. Nr. 2 35.000,00 €- Gemarkung Effeln Blatt 1011, lfd. Nr. 3 169.000,00 €Ansprechpartner:Rechtsanwälte Paulus.Westerwelle.Kauffmann, Lortzingstraße 9, 65189 Wiesbaden, Frau Blasche, Tel.: 0611 9898919, Aktenzeichen: 758/24C46,
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Lippstadt. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Details, Umfang & die vollständige Bewertung im Objekt-Dossier.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (206.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerInkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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