Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Reetz. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Scuhppen und Landwirtschaftsfläche in Reetz (Brandenburg). Versteigerungstermin: 2. September 2026 um 13:00 am Amtsgericht Potsdam. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 15 €/m² (Stand 2026).
Flur 1, Flurstück 185 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, 3.435m² GB-Blatt: 502 Flur 1, Flurstück 172 Gebäude- und Freifläche, Belziger Straße 6, 444m² GB-Blatt: 1326 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Bei dem eigengenutzten Grundstück handelt es sich um eine private Grünfläche, Landwirtschaftsfläche, die eine unregelmäßige Grundstücksform aufweist.
Flur 1, Flurstück 185 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, 3.435m² GB-Blatt: 502 Flur 1, Flurstück 172 Gebäude- und Freifläche, Belziger Straße 6, 444m² GB-Blatt: 1326 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Bei dem eigengenutzten Grundstück handelt es sich um eine private Grünfläche, Landwirtschaftsfläche, die eine unregelmäßige Grundstücksform aufweist. Auf dem Grundstück befinden sich nach Außenbesichtigung ein massiver eingeschossiger, nicht unterkellerter Schuppen mit Dachboden, Baujahr geschätzt vor 1930 mit erheblichem Instandhaltungsstau und umfassenden Sanierungsbedarf und Fragmente einer ehemaligen Bebauung. Das Grundstück befindet sich rückwärtig entlang der Grundstücke Belziger Straße 6 bis 17.;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Potsdam. Wortlaut unverändert übernommen.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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