Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Mehrfamilienhaus in Ruppertsecken (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 29. Juli 2026 um 09:00 am Amtsgericht Rockenhausen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 475.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 237.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Eingetragen im Grundbuch von Ruppertsecken lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Ruppertsecken 141/6 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 19 572 BV 4 2 Ruppertsecken 141/8 Gebäude- und Freifläche Burgwald 9 318 572 BV 5 Ruppertsecken 141/9 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 415 572 BV 5 | Lfd. Nr. 1 = BV 4, Fl.St. 141/6 Gem.
Eingetragen im Grundbuch von Ruppertsecken lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Ruppertsecken 141/6 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 19 572 BV 4 2 Ruppertsecken 141/8 Gebäude- und Freifläche Burgwald 9 318 572 BV 5 Ruppertsecken 141/9 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 415 572 BV 5 | Lfd. Nr. 1 = BV 4, Fl.St. 141/6 Gem. Gutachten handelt es sich um rückwärtig gelegenes, kleines dreieckförmiges Grundstück, das nur über das vorderliegende Flurstück 141/9 erreichbar ist. Verkehrswert: 1.600,00 € Lfd. Nr. 2 = BGV 5, Fl.St. 141/8 und 141/9 Das Flurstück 141/9 ist gem. Gutachten mit einem 3-Familienhaus mit Doppelgarage bebaut; das Flurstück 141/8 ist mit einem 2-Familienhaus bebaut. Verkehrswert: 473.400,00 € Die Flurstücke 141/9 und 141/6 bilden ausweislich des Gutachtens eine wirtschaftliche und baurechtliche Einheit. Der Versteigerungsvermerk ist am 13.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 12.03.2025 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Rockenhausen. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (475.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.