Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Oschersleben. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Mehrfamilienhaus, 3 Nebengebäude und ein in Oschersleben (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 3. November 2026 um 13:00 am Amtsgericht Oschersleben. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 77.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 35 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 38.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Bebaut mit einem teilunterkellerten, 2- geschossigen Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Spitzboden, bestehend aus 6 Wohneinheiten (1 Wohneinheit im Erdgeschoss und je 2 Wohneinheiten im Ober- und Dachgeschoss sowie einer Wohnung mit separatem Zugang über 3 Etagen). Wohnfläche gesamt ca. 407 qm. Geschätztes Baujahr ca. 1900.
Bebaut mit einem teilunterkellerten, 2- geschossigen Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Spitzboden, bestehend aus 6 Wohneinheiten (1 Wohneinheit im Erdgeschoss und je 2 Wohneinheiten im Ober- und Dachgeschoss sowie einer Wohnung mit separatem Zugang über 3 Etagen). Wohnfläche gesamt ca. 407 qm. Geschätztes Baujahr ca. 1900. Im Jahre 2001 fanden Erneuerungen statt, wie Erneuerung Dacheindeckung und Elektroinstallationen im Ober- und Dachgeschoss, Erneuerung von Fenster und Türen und Sanitäranlagen, Einbau einer Dachgaube. Eine Wohnung wird davon wohl aktuell genutzt. Es befindet sich in einem mäßigen Unterhaltungszustand. In den Wohnungen sind Renovierungs- und erweiterte Schönheitsreparaturen notwendig. Aufgrund der vorgefundenen Feuchtigkeitsschäden, der Dachundichtigkeit seit dem Jahre 2016 (die nie vollständig behoben worden sind) und fehlenden Trocknungsmaßnahmen auch im Rahmen eines Wasserschadens im Dachgeschoss im Jahre 2020 können Folgeschäden an der Bausubstanz nicht ausgeschlossen werden. Es bestehen Feuchteschäden an der Fassade und es müssen Umbauarbeiten an der Abwasserleitung vorgenommen werden. Am Nachbargrundstück wurden erhebliche Erdaushubarbeiten vorgenommen, zur Errichtung eines Anbaus mit Schwimmbecken und Kellergeschoss sowie Zugang zum Kellergeschoss des Wohnhauses. Diese Maßnahmen sind noch nicht baulich fertiggestellt. Folgeschäden durch die Erdaushubarbeiten an dem Versteigerungsobjekt sind nicht auszuschließen. Weitere Bebauungen sind ein unterkellertes 3-geschossiges Nebengebäude, ein weiteres 1- bis 2-geschossiges Nebengebäude und eine eingeschossige Garage/Schuppen. Alle Nebengebäude wurden als abbruchreif eingeschätzt. In den Nebengebäuden waren Flüssigkeiten wie Teer, Lacke und Farben aufzufinden. Das Vorhandensein von gesundheitsschädigenden Schadstoffe ist nicht auszuschließen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Oschersleben. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (77.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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