Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Wuppertal. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Kfz-Werkstatt mit Lagergebäude in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 27. Juli 2026 um 09:00 am Amtsgericht Wuppertal. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 140.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters. Amtlicher Bodenrichtwert 225 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 70.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Wuppertal-Barmen: 2-geschossiges unterkellertes Backsteingebäude (Lagergebäude) mit Satteldach (Nutzfläche ca. 109 m²) und ein 1-geschossiges Werkstattgebäude mit Teilunterkellerung und Sheddach (Nutzfläche ca. 226 m²). Baujahr jeweils um 1900. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung (09.10.2024) war das Objekt nach Angaben des Sachverständigen vermietet.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Wuppertal. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (140.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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