Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Ribnitz-Damgarten. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS MV · Stand 2024.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Erbbaurecht, Einfamilienhaus und Nebengebäude in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern). Versteigerungstermin: 17. September 2026 um 09:30 am Amtsgericht Stralsund. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 235.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Schuldversteigerung. Amtlicher Bodenrichtwert 85 €/m² (Stand 2024).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 117.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Wohnhaus. Verkehrswert: 235.000 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Stralsund. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (235.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.