Eckdaten & Einordnung
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, zweiseitig angebautes, eingeschossiges, nicht unterkellertes in Sponheim (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 23. Juli 2026 um 11:00 am Amtsgericht Bad Kreuznach. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Eingetragen im Grundbuch von Sponheim zu je 1/2 Anteil an lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Sponheim Flur 17 Nr. 46 Gebäude- und Freifläche Kreuznacher Straße 15 123 1990 BV 1 Eingetragen im Grundbuch von Sponheim zu je 1/4 Anteil an lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 2 Sponheim Flur 17 Nr.
Eingetragen im Grundbuch von Sponheim zu je 1/2 Anteil an lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Sponheim Flur 17 Nr. 46 Gebäude- und Freifläche Kreuznacher Straße 15 123 1990 BV 1 Eingetragen im Grundbuch von Sponheim zu je 1/4 Anteil an lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 2 Sponheim Flur 17 Nr. 48 Gebäude- und Freifläche Kreuznacher Straße 31 1488 BV 1 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): zweiseitig angebautes, eingeschossiges, nicht unterkellertes Einfamilienhaus; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Anteil an Weg/Straße;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bad Kreuznach. Wortlaut unverändert übernommen.
Alle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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