Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Pausin. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Pausin (Brandenburg). Versteigerungstermin: 19. August 2026 um 13:00 am Amtsgericht Potsdam. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 220 €/m² (Stand 2026).
Flur 7, Flurstück 204 Gebäude- und Freifläche, Am Krämerwald 14, 515m² Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück ist nach Außenbesichtigung mit einem freistehenden, nicht unterkellerten eigengenutzten Einfamilienhaus im Bungalowstil (Baujahr 2013) bebaut. Gemäß Grundriss ist eine Wohnfläche von ca.
Flur 7, Flurstück 204 Gebäude- und Freifläche, Am Krämerwald 14, 515m² Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück ist nach Außenbesichtigung mit einem freistehenden, nicht unterkellerten eigengenutzten Einfamilienhaus im Bungalowstil (Baujahr 2013) bebaut. Gemäß Grundriss ist eine Wohnfläche von ca. 85 m² (im Erdgeschoss mit offener Wohnküche, Schlafzimmer, Bad, HA/HWR, Flur) und eine Nutzfläche von ca. 60 m² im nicht ausgebauten Dachgeschoss vorhanden. Die Kunststofffenster sollen 3-fach isoliert sein und es soll eine Fußbodenheizung nebst Kamin sowie Solarthermie zur unterstützenden Warmwasseraufbereitung geben. Durch ein Nebengebäude soll eine Überschreitung der im Bebauungsplan zulässigen Grundfläche vorhanden sein. Da nur eine Außenbesichtigung stattgefunden hat, sind keine konkreten Angaben über Baumängel möglich (vgl. jedoch das Gutachten). Das Gutachten ist erhältlich unter: www.zvg.com.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Potsdam. Wortlaut unverändert übernommen.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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