Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, (genaue Bezeichnung in Neuss (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 4. September 2026 um 11:00 am Amtsgericht Neuss. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 853.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 426.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Flurstück 486: 2 Einfamilienhäuser, je eingeschossig, teilunterkellert und Flachdach, Baujahr ca. 1970, Hs. 39 (Reihenendhaus) ca. 181 m² (rechnerische) Wohnfläche, Hs. 41 (Reihenmittelhaus) ca. 121 m² (rechnerische) Wohnfläche, Grundstücksgröße Hausgrundstück 737 m², Flurstücke 506 (ca. 18 m²), 507 (ca. 17 m²), 508 (ca. 19 m²): je eine GarageLage: Lutherstr. 39 + 41, 41466 Neuss (Reuschenberg)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neuss. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Details, Umfang & die vollständige Bewertung im Objekt-Dossier.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (853.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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