Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Langerwisch. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Langerwisch (Brandenburg). Versteigerungstermin: 2. September 2026 um 10:00 am Amtsgericht Potsdam. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 370 €/m² (Stand 2026).
lfd. Nr. 1 Flur 7, Flurstück 49 Gebäude- und Freifläche, Rembrandtstr. 14, 1.132m² lfd. Nr. 2 Flur 7, Flurstück 83 Gebäude- und Freifläche, 114m² | Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück ist in der Rembrandtstraße 14, 14552 Michendorf OT Langerwisch, gelegen und bebaut mit einem 2-3-geschossigen Einfamilienhaus und Nebengebäude (Bj. um 1927 durch den Architekten K. F. W.
lfd. Nr. 1 Flur 7, Flurstück 49 Gebäude- und Freifläche, Rembrandtstr. 14, 1.132m² lfd. Nr. 2 Flur 7, Flurstück 83 Gebäude- und Freifläche, 114m² | Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück ist in der Rembrandtstraße 14, 14552 Michendorf OT Langerwisch, gelegen und bebaut mit einem 2-3-geschossigen Einfamilienhaus und Nebengebäude (Bj. um 1927 durch den Architekten K. F. W. Rausch, Wfl. ca. 283 m²). Das Wohnhaus "Landhaus Rausch" ist in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen. Daher bedürfen Maßnahmen der denkmalrechtlichen Genehmigung. Der Bau-/Unterhaltungszustand der Gebäude ist noch ausreichend bis mangelhaft, es besteht umfassender Modernisierungsbedarf. Eine wirtschaftlich nachhaltige Nutzung ist ohne umfassende Modernisierung nicht gegeben Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück grenzt an das Flurstück 49 der Flur 7 und ist zur Rubensstraße ausgerichtet. Es ist unbebaut.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Potsdam. Wortlaut unverändert übernommen.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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