Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Kaiserpfalz. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, Wohnhaus, Scheune und Schuppen in Kaiserpfalz (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 6. August 2026 um 09:00 am Amtsgericht Naumburg. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 15 €/m² (Stand 2026).
Grundstück und Gebäude waren nicht zugänglich und konnten nur von der Straße aus besichtigt werden. Das 1.120 qm große Grundstück liegt in Bucha. Soweit einsehbar ,ist das Grundstück mit einem Wohnhaus, einer Scheune und einem kleinen Schuppen bebaut. Der wesentliche Grundstücksteil wurde als nicht bebaubar eingeschätzt und als Gartenfläche bewertet. Die Wohnfläche des Wohnhauses wird auf 70 qm geschätzt.
Grundstück und Gebäude waren nicht zugänglich und konnten nur von der Straße aus besichtigt werden. Das 1.120 qm große Grundstück liegt in Bucha. Soweit einsehbar ,ist das Grundstück mit einem Wohnhaus, einer Scheune und einem kleinen Schuppen bebaut. Der wesentliche Grundstücksteil wurde als nicht bebaubar eingeschätzt und als Gartenfläche bewertet. Die Wohnfläche des Wohnhauses wird auf 70 qm geschätzt. Es wird unterstellt, dass das Wohnhaus nutzbar ist. Die Dachdeckung und die Fenster wurden erneuert.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Naumburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Alle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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