Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, Stallgebäude in Iserlohn (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 7. August 2026 um 09:30 am Amtsgericht Iserlohn. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 94.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 47.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein vollunterkellertes Einfamilienhaus und eingebauter Garage, mit einem daran angebauten unterkellerten Stallgebäude sowie einer Remise in Holzkonstruktion. Baujahr 1903. Der Zugang ist ausschließlich über einen Privatweg möglich, der nicht zum Versteigerungsobjekt gehört.Zugehörig ist eine land- und forstwirtschaftliche Fläche, bestehend aus Gründfläche (Hausumgebungsfläche) …
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein vollunterkellertes Einfamilienhaus und eingebauter Garage, mit einem daran angebauten unterkellerten Stallgebäude sowie einer Remise in Holzkonstruktion. Baujahr 1903. Der Zugang ist ausschließlich über einen Privatweg möglich, der nicht zum Versteigerungsobjekt gehört.Zugehörig ist eine land- und forstwirtschaftliche Fläche, bestehend aus Gründfläche (Hausumgebungsfläche) und Waldfläche.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Iserlohn. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (94.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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