Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 145.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Hochstetten-Dhaun (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 12. August 2026 um 13:30 am Amtsgericht Bad Kreuznach. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 145.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 72.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Eingetragen im Grundbuch von Hochstetten Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Hochstetten Flur 3 Nr. 1089/1 Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche Sonnenhof 6 1.196 583 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Bebautes Grundstück mit freistehendem, 1-geschossigem Wohnhaus nebst Garage; Sonnenhof 6, 55606 Hochstetten-Dhaun;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bad Kreuznach. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (145.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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