Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Gartz (Oder). Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Gartz (Oder) (Brandenburg). Versteigerungstermin: 7. Juli 2026 um 09:00 am Amtsgericht Neuruppin. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 164.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 6 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 82.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Lfd. Nr. 1 und 2 (alt) und Lfd. Nr. 1 und 2 (im Neubestand) Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück in 16307 Gartz (Oder), Ausbau Heinrichshof 7, bebaut mit einem EFH (ca. 134 m² Wfl.; Bj. um 1935, nicht unterkellert) und Nebengebäuden
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neuruppin. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (164.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé sind für registrierte Nutzer kostenlos abrufbar — Anmeldung mit Google in Sekunden.
Kostenlos registrieren & ansehen